Betriebssportunfall und gesetzliche Unfallversicherung: Ein neues Urteil des BSG
Einführung: Ein kürzlich vom Bundessozialgericht (BSG) gefälltes Urteil vom 26. September 2024 (Aktenzeichen: B 2 U 14/22 R) klärt wichtige Fragen zum Versicherungsschutz bei Unfällen während betrieblicher Sportveranstaltungen. Der Fall beleuchtet die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls im Kontext eines betrieblichen Fußballturniers und befasst sich mit verfahrensrechtlichen Aspekten der Zuständigkeit und Bekanntgabe.
Sachverhalt:
Der Kläger erlitt während eines betrieblichen Fußballturniers eine Verletzung. Streitig war, ob dieser Unfall als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzuerkennen ist. Das Sozialgericht Duisburg und das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatten die Klage zuvor abgewiesen.
Rechtliche Probleme:
Das BSG hatte im Wesentlichen folgende Rechtsfragen zu klären:
- Liegt ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Unfall und der versicherten Tätigkeit vor? Insbesondere war zu prüfen, ob die Teilnahme am Fußballturnier der objektivierten Handlungstendenz des Klägers im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit zuzuordnen ist.
- Stellt die Veranstaltung, insbesondere im Hinblick auf ihre Funktion als Werbeplattform, eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung dar oder handelte es sich um reinen Betriebssport?
- War das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren formell rechtmäßig durchgeführt worden, insbesondere hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit des Rentenausschusses und der Bekanntgabe des Bescheids über die (Nicht-)Feststellung eines Arbeitsunfalls nach dem 31. August 2020?
Entscheidung und Begründung:
Die Entscheidung des BSG und dessen detaillierte Begründung sind der veröffentlichten Entscheidung zu entnehmen. Das Urteil bezieht sich auf die Auslegung von § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII und § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB IV.
Auswirkungen:
Das Urteil des BSG hat potenzielle Auswirkungen auf die Beurteilung von Unfällen bei betrieblichen Sportveranstaltungen. Es präzisiert die Kriterien für den sachlichen Zusammenhang zwischen Unfall und versicherter Tätigkeit und bietet Orientierung für zukünftige Fälle. Die verfahrensrechtlichen Aspekte der Entscheidung sind ebenfalls relevant für die Praxis der Sozialversicherungsträger.
Schlussfolgerung:
Das Urteil des BSG liefert wichtige Klarstellungen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung bei Betriebssportveranstaltungen. Es unterstreicht die Bedeutung der objektivierten Handlungstendenz und der genauen Umstände der Veranstaltung für die Beurteilung eines Arbeitsunfalls. Die Entscheidung dürfte in der Praxis zu einer verstärkten Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen des Versicherungsschutzes in solchen Fällen führen.
Quelle: Bundessozialgericht, Urteil vom 26.09.2024, Az: B 2 U 14/22 R