BGH-Beschluss zur Anfechtung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze
Einleitung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Januar 2025 einen Beschluss (Aktenzeichen: EnVZ 12/23) zur Anfechtung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze gefasst. Dieser Beschluss hat Bedeutung für die Regulierung der Gasversorgung in Deutschland und bestätigt die bisherige Rechtsprechung des BGH in dieser Sache.
Sachverhalt
Die Bundesnetzagentur hatte den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode auf 0,49 % festgelegt. Ein betroffener Netzbetreiber focht diese Festlegung an. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wies die Beschwerde des Netzbetreibers zurück und ließ die Rechtsbeschwerde nicht zu. Gegen diese Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde richtete sich die Nichtzulassungsbeschwerde des Netzbetreibers an den BGH.
Rechtliche Probleme
Die zentralen rechtlichen Fragen betrafen die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde und die Überprüfung der Festlegung des Produktivitätsfaktors durch die Bundesnetzagentur. Der Netzbetreiber argumentierte, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung im Hinblick auf die Robustheit des Stützintervalls und die Verwendung des jährlich aktualisierten Fremdkapitalzinssatzes bei der Ermittlung des Produktivitätsfaktors.
Entscheidung und Begründung
Der BGH verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde des Netzbetreibers als unzulässig. Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde genügte nicht den gesetzlichen Anforderungen. Der BGH stellte fest, dass die vom Netzbetreiber aufgeworfenen Fragen keine abstrakt klärungsbedürftigen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung seien, sondern lediglich die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall beträfen. Der BGH verwies zudem darauf, dass er zu den relevanten Fragen bereits in einem früheren Beschluss (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2021 - EnVR 7/20) Stellung genommen habe. Der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Parallelverfahren wurde ebenfalls abgelehnt.
Implikationen
Der Beschluss des BGH bestätigt die bestehende Rechtsprechung zur Regulierung von Gasversorgungsnetzen und stärkt die Position der Bundesnetzagentur. Er unterstreicht die hohen Anforderungen an die Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden im energiewirtschaftlichen Verwaltungsverfahren.
Schlussfolgerung
Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Netzbetreibers klar zurückgewiesen. Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen Begründung von Rechtsmitteln in diesem Bereich und dürfte die Rechtssicherheit im Hinblick auf die Festlegung des Produktivitätsfaktors erhöhen. Zukünftige Anfechtungen werden sich an dieser Rechtsprechung orientieren müssen.
Quellen
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. Januar 2025 - EnVZ 12/23 (Quelle: Deutsches Recht Online)
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26. Januar 2021 - EnVR 7/20