BGH-Beschluss zur Revision in einem Sexualstrafverfahren
Einleitung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 05.12.2024 einen Beschluss (Az. 2 StR 347/24) in einem Sexualstrafverfahren gefasst, der die Bedeutung einer lückenlosen Darstellung von DNA-Beweisergebnissen verdeutlicht. Die Revision des Angeklagten führte zur teilweisen Aufhebung des Urteils des Landgerichts Kassel.
Hintergrund des Falls
Das Landgericht Kassel hatte den Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Einheitsjugendstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision ein.
Rechtliche Probleme
Kern der Revision war die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts im Zusammenhang mit der Bewertung von DNA-Spuren. Insbesondere wurde die Beweiswürdigung des Landgerichts bezüglich der DNA-Mischspur, die am Tatort gefunden wurde, gerügt.
Entscheidung und Begründung des BGH
Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Kassel teilweise auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück. Die Begründung des BGH fokussierte sich auf die unzureichende Darstellung der DNA-Analyse durch das Landgericht. Der BGH betonte die Notwendigkeit, bei Mischspuren neben Übereinstimmungen auch die Anzahl der untersuchten Merkmalssysteme und die Wahrscheinlichkeit der Merkmalskombination bei einer weiteren Person anzugeben. Zudem sei relevant, ob die Herkunft des Angeklagten bei der Auswahl der Vergleichspopulation berücksichtigt wurde. Diese Informationen fehlten im Urteil des Landgerichts, wodurch die Beweiswürdigung fehlerhaft und das Urteil angreifbar wurde. Der BGH stellte fest, dass das Landgericht der DNA-Analyse eine entscheidende Bedeutung beigemessen hatte, sodass der Fehler nicht als unerheblich angesehen werden konnte.
Hinsichtlich eines weiteren Tatvorwurfs bestätigte der BGH die Entscheidung des Landgerichts.
Auswirkungen
Der Beschluss des BGH unterstreicht die hohen Anforderungen an die Darstellung und Bewertung von DNA-Beweisen in Strafverfahren. Die Entscheidung verdeutlicht, dass eine lückenlose und transparente Darstellung der Ergebnisse der DNA-Analyse unerlässlich ist, um eine revisionsrechtlich haltbare Beweiswürdigung zu gewährleisten. Dies dient dem Schutz der Rechte des Angeklagten und der Qualität der Rechtsprechung.
Schlussfolgerung
Der BGH-Beschluss liefert eine wichtige Klarstellung zur Bewertung von DNA-Mischspuren und betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen und umfassenden Darstellung der Analyseergebnisse. Es bleibt abzuwarten, wie das neue Tatgericht die Sache im Rahmen der Neuverhandlung beurteilen wird.
Quellen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.12.2024, Az. 2 StR 347/24