BGH-Beschluss zur Schiedsklage und Zuständigkeit von Schiedsgerichten
Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 09.01.2025 einen wichtigen Beschluss zur Zulässigkeit von Schiedsklagen und der Zuständigkeit von Schiedsgerichten gefasst. Der Beschluss klärt die Frage, ob die Erhebung einer Schiedsklage die Möglichkeit ausschließt, die Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht geltend zu machen.
Sachverhalt:
Der Fall betrifft ein Schiedsverfahren, in dem der Kläger die Unzulässigkeit des Verfahrens vor dem staatlichen Gericht geltend gemacht hat. Das Kammergericht Berlin hatte zuvor am 24. Juni 2024 in der Sache entschieden (Az: 12 SchH 6/23).
Rechtliche Fragen:
Der BGH hatte folgende Rechtsfragen zu klären:
- Präkludiert die vorbehaltlose Erhebung einer Schiedsklage die Möglichkeit des Klägers, die Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens aufgrund anderer Mängel als Formmängel gemäß § 1031 Abs. 6 ZPO vor einem staatlichen Gericht geltend zu machen?
- Ist die Schiedsvereinbarung unabhängig von der Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen der Parteien über das Schiedsverfahren?
Entscheidung und Begründung:
Der BGH entschied, dass die Erhebung einer Schiedsklage den Kläger nicht daran hindert, die Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht geltend zu machen, sofern es sich nicht um Formmängel im Sinne von § 1031 Abs. 6 ZPO handelt. Die Anrufung des Schiedsgerichts stellt keinen Verzicht auf die Möglichkeit dar, die Unzuständigkeit des Schiedsgerichts vor dem staatlichen Gericht geltend zu machen. Diese Entscheidung baut auf einem früheren Beschluss des BGH vom 8. November 2018 (I ZB 21/18, NJW 2019, 857) auf.
Weiterhin stellte der BGH klar, dass die Schiedsvereinbarung grundsätzlich unabhängig von der Wirksamkeit anderer vertraglicher Vereinbarungen der Parteien über das Schiedsverfahren ist.
Auswirkungen:
Der Beschluss des BGH hat Auswirkungen auf die Praxis von Schiedsverfahren. Er stärkt die Position der Parteien, die die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts anzweifeln, und bietet ihnen Rechtssicherheit. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des staatlichen Gerichts als Kontrollinstanz für Schiedsverfahren.
Schlussfolgerung:
Der BGH hat mit seinem Beschluss wichtige Klarstellungen zur Zulässigkeit von Schiedsklagen und der Zuständigkeit von Schiedsgerichten getroffen. Die Entscheidung stärkt die Rechte der Parteien in Schiedsverfahren und trägt zur Rechtssicherheit bei. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Rechtsprechung in der Praxis weiterentwickeln wird.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.01.2025 - I ZB 48/24