BGH bestätigt OLG-Urteil in einem Baurechtsstreit
Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Nichtzulassung der Revision in einem Baurechtsstreit bestätigt. Dieser Beschluss hat Bedeutung für die Klärung der Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision.
Hintergrund des Falls: Der Fall betrifft einen Rechtsstreit, der ursprünglich vor dem Landgericht (LG) Zweibrücken verhandelt wurde (Az: 1 O 46/21). Das Urteil des LG Zweibrücken vom 15. Juli 2022 wurde vom Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken (Az: 5 U 116/22) am 13. Juni 2023 bestätigt. Der Beklagte legte daraufhin Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein.
Rechtliche Fragen: Der zentrale Punkt des Verfahrens war die Frage der Zulassung der Revision zum BGH. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision sind in § 543 Abs. 2 ZPO geregelt. Im vorliegenden Fall argumentierte der Beklagte vermutlich, dass die Voraussetzungen für eine Revision gegeben seien, da die Rechtssache grunds