BGH bestätigt Verurteilung wegen Brandstiftung - Gemeingefahr entscheidend
Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss die Verurteilung zweier Angeklagter wegen Brandstiftung bestätigt. Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der Gemeingefahr bei der Beurteilung von Brandstiftungsdelikten, insbesondere im Zusammenhang mit § 306 Abs. 1 Nr. 6 StGB.
Hintergrund des Falls: Das Landgericht Leipzig hatte die Angeklagten zuvor wegen gemeinschaftlich begangener Brandstiftung verurteilt. Die Angeklagten legten Revision gegen das Urteil ein. Der Fall betraf mehrere Fälle von Brandstiftung an Heu- und Strohballen, wobei die Sachschäden in einigen Fällen relativ gering waren (zwischen 120 und 320 Euro).
Rechtliche Fragen: Im Mittelpunkt des Revisionsverfahrens stand die Frage, ob die Verurteilung wegen Brandstiftung auch in den Fällen mit geringem Sachschaden gerechtfertigt ist. Die Verteidigung argumentierte vermutlich, dass der geringe Wert der betroffenen Objekte gegen eine Verurteilung nach § 306 Abs. 1 Nr. 6 StGB spreche.
Entscheidung und Begründung: Der 4. Strafsenat des BGH verwarf die Revisionen der Angeklagten. Die Richter stellten fest, dass die Verurteilung wegen Brandstiftung in allen Fällen Bestand hat. Entscheidend war dabei die Feststellung des Landgerichts, dass von den Brandgeschehen jeweils eine hohe Gemeingefahr ausging. Der BGH betonte, dass die Gemeingefahr, nicht der Wert des Tatobjekts, im Vordergrund der Beurteilung steht.
Auswirkungen: Die Entscheidung des BGH bekräftigt die Rechtsprechung zur Brandstiftung und unterstreicht die Bedeutung der Gemeingefahr. Sie verdeutlicht, dass auch bei relativ geringem Sachschaden eine Verurteilung wegen Brandstiftung möglich ist, wenn eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit bestand. Dies gilt insbesondere für leicht entzündliche Materialien wie Heu und Stroh, die schnell zu größeren Bränden führen können.
Schlussfolgerung: Der BGH-Beschluss liefert eine wichtige Klarstellung zur Anwendung des § 306 Abs. 1 Nr. 6 StGB. Die Beurteilung der Gemeingefahr steht im Vordergrund, unabhängig vom Wert des betroffenen Objekts. Die Entscheidung dürfte Auswirkungen auf zukünftige Fälle von Brandstiftung haben und die Strafverfolgung in diesem Bereich stärken.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.11.2024 - 4 StR 162/24 (nach Informationen des Bundesjustizministeriums)