Pflichtverteidigerbestellung im Revisionsverfahren durch den BGH

BGH bestellt Pflichtverteidiger in Revisionsverfahren

BGH bestellt Pflichtverteidiger in Revisionsverfahren

Einführung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 16. Dezember 2024 (Az. 5 StR 474/24) einem Angeklagten einen Pflichtverteidiger bestellt. Der Fall betrifft ein Revisionsverfahren und wirft Fragen zur notwendigen Verteidigung auf.

Sachverhalt

Das Landgericht Berlin I hatte zuvor die Beiordnung eines Rechtsanwalts aufgehoben. Der Angeklagte wurde anschließend von einem Wahlverteidiger vertreten. Dieser teilte jedoch mit, dass ein neuer Rechtsanwalt den Angeklagten im Revisionsverfahren vertreten werde und sein Mandat daher nicht mehr bestehe. Der neue Rechtsanwalt beantragte seine Beiordnung als Pflichtverteidiger und kündigte gleichzeitig die Niederlegung seines Wahlmandats an.

Rechtliche Fragen

Zentral war die Frage, ob die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StPO vorlagen. Zudem musste geklärt werden, ob der Angeklagte im Sinne von § 141 Abs. 1 Satz 1 StPO unverteidigt war, nachdem der bisherige Wahlverteidiger sein Mandat niedergelegt hatte und der neue Rechtsanwalt die Niederlegung seines Wahlmandats angekündigt hatte.

Entscheidung und Begründung

Der BGH entschied, dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger zu bestellen. Die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung lagen vor. Da sowohl der vormalige als auch der künftige Verteidiger Kostenneutralität zugesichert hatten, stand der Bestellung nichts im Wege. Der BGH stellte fest, dass der Angeklagte nach der Niederlegung des Wahlmandats durch den ersten Verteidiger und der angekündigten Niederlegung des Wahlmandats durch den zweiten Verteidiger unverteidigt im Sinne von § 141 Abs. 1 Satz 1 StPO war. Daher war die Bestellung eines Pflichtverteidigers erforderlich.

Auswirkungen

Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der notwendigen Verteidigung in Revisionsverfahren. Sie zeigt auch, wie wichtig die Sicherstellung einer kontinuierlichen Verteidigung für den Angeklagten ist, insbesondere im Falle von Mandatswechseln.

Schlussfolgerung

Der Beschluss des BGH unterstreicht die Notwendigkeit einer lückenlosen Verteidigung in Revisionsverfahren, um die Rechte des Angeklagten zu gewährleisten. Die Zusicherung der Kostenneutralität durch die beteiligten Anwälte spielte eine entscheidende Rolle für die Bestellung des Pflichtverteidigers. Die Entscheidung dürfte für ähnliche Fälle richtungsweisend sein.

Quelle:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16. Dezember 2024, Az. 5 StR 474/24 (abgerufen von der Webseite der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs)

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