BGH-Entscheidung zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 8. Oktober 2024 (Az. 2 StR 476/24) ein Urteil des Landgerichts Aachen aufgehoben, da dieses die Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nicht ausreichend geprüft hatte. Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der geänderten Anforderungen des § 64 StGB für die Anordnung dieser Maßregel.
Sachverhalt
Das Landgericht Aachen hatte den Angeklagten wegen besonders schweren Raubes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte legte Revision ein. Der BGH hob das Urteil teilweise auf und verwies die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.
Rechtliche Probleme
Kernpunkt der Entscheidung des BGH ist die unterbliebene Prüfung der Voraussetzungen für eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB. Obwohl die Feststellungen des Landgerichts auf eine mögliche Drogenabhängigkeit des Angeklagten hindeuteten, setzte sich das Landgericht nicht ausreichend mit der Frage einer Unterbringung auseinander.
Entscheidung und Begründung
Der BGH stellte fest, dass das Landgericht die geänderten Voraussetzungen des § 64 StGB, die am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten sind, hätte berücksichtigen müssen. Diese betreffen insbesondere den Hang zum Konsum von Betäubungsmitteln, den symptomatischen Zusammenhang zwischen diesem Hang und der Anlasstat sowie die Erfolgsprognose einer Therapie. Der BGH betonte, dass die Feststellungen im Urteil des Landgerichts die Möglichkeit einer Unterbringung nicht ausschließen und daher eine erneute Prüfung unter Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich sei.
Auswirkungen
Die Entscheidung des BGH unterstreicht die Bedeutung der Neufassung des § 64 StGB und die damit verbundenen strengeren Anforderungen für die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Gerichte müssen sich intensiv mit den Voraussetzungen auseinandersetzen und gegebenenfalls Sachverständige hinzuziehen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Die Nichtbeachtung dieser Anforderungen kann zur Aufhebung des Urteils führen.
Schlussfolgerung
Der Beschluss des BGH verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Voraussetzungen des § 64 StGB in Fällen von Drogenabhängigkeit. Die Entscheidung trägt dazu bei, die Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis zu konkretisieren und die Rechte der Betroffenen zu wahren.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.10.2024 - 2 StR 476/24 (abgerufen vom Deutschen Law Ministerium)