BGH stärkt Verbraucherrechte im Abgasskandal: Differenzschadenersatzanspruch bestätigt
Einleitung: Ein kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) gefälltes Urteil vom 18. Februar 2025 (Az. VIa ZR 132/23) hat die Rechte von Verbrauchern im Abgasskandal weiter gestärkt. Der BGH bestätigte den Anspruch auf Differenzschadenersatz für Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen.
Sachverhalt:
Der Kläger erwarb im April 2013 von der beklagten Fahrzeugherstellerin einen gebrauchten Mercedes-Benz C 220 CDI mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 DE 22 LA (Schadstoffklasse Euro 5). Das Fahrzeug war mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet. Der Kläger verlangte Schadensersatz, unter anderem die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung.
Rechtliche Probleme:
Zentrale Frage war, ob dem Kläger neben dem bereits etablierten Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages auch ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV zusteht. Das Berufungsgericht hatte einen solchen Anspruch verneint.
Entscheidung und Begründung:
Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zurück. Der Senat bestätigte seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21), wonach die Bestimmungen der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind. Demnach steht dem Käufer eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zu. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs mit der unzulässigen Abschalteinrichtung.
Auswirkungen:
Das Urteil stärkt die Position der Verbraucher im Abgasskandal. Es eröffnet ihnen die Möglichkeit, neben der Rückabwicklung des Kaufvertrages auch den Differenzschaden geltend zu machen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn der Wertverlust des Fahrzeugs aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung höher ist als die gezogenen Nutzungsvorteile.
Schlussfolgerung:
Der BGH hat mit diesem Urteil die Rechte der Verbraucher im Abgasskandal weiter gestärkt und Klarheit in Bezug auf den Anspruch auf Differenzschadenersatz geschaffen. Betroffene Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen haben nun eine weitere Möglichkeit, ihre Ansprüche gegenüber den Herstellern durchzusetzen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickeln wird.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Februar 2025 - VIa ZR 132/23 (abrufbar unter juris.bundesgerichtshof.de - fiktive URL, da das Urteil erfunden ist)