BGH stärkt Verbraucherrechte im Abgasskandal: Neues Urteil zu sittenwidriger Schädigung und Schutzgesetzen
Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. März 2025 ein wichtiges Urteil im Abgasskandal gefällt (Az. VIa ZR 203/21). Die Entscheidung stärkt die Rechte von Verbrauchern, die Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen erworben haben. Der BGH präzisiert die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger Schädigung und bestätigt die Anwendbarkeit von Schutzgesetzen im Zusammenhang mit der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung.
Sachverhalt:
Die Klägerin hatte im Mai 2015 einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI mit Dieselmotor der Baureihe OM 651 erworben. Sie behauptete, das Fahrzeug verfüge über unzulässige Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung manipulieren. Konkret ging es um eine temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung und eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR), die Gegenstand eines Rückrufs durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) war. Die Klägerin verlangte Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs, Feststellung des Annahmeverzugs der Beklagten sowie Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.
Rechtliche Probleme:
Das Landgericht und das Oberlandesgericht wiesen die Klage ab. Das Berufungsgericht argumentierte, der Klägerin stehe kein Schadensersatzanspruch zu, da weder Anhaltspunkte für die Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen noch für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten vorlägen. Zudem sah das Berufungsgericht die Klage durch die bindende Wirkung der Typgenehmigung als ausgeschlossen an.
Entscheidung und Begründung des BGH:
Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zurück. Der BGH stellte klar, dass die Typgenehmigung einem Schadensersatzanspruch aus §§ 826, 31 BGB nicht entgegensteht. Weiterhin bekräftigte der BGH die Indizwirkung einer sittenwidrigen Täuschung, wenn eine Abschalteinrichtung ausschließlich im Prüfstand die Abgasreinigung verstärkt. Das Berufungsgericht habe den Vortrag der Klägerin zur Prüfstandsbezogenheit der KSR nicht ausreichend gewürdigt. Schließlich rügte der BGH, dass das Berufungsgericht die Haftung der Beklagten nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV nicht geprüft habe. Diese Vorschriften seien Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB und schützten den Fahrzeugkäufer vor Vermögenseinbußen durch unzulässige Abschalteinrichtungen. Der Klägerin könne ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zustehen.
Auswirkungen:
Das Urteil des BGH hat weitreichende Folgen für den Abgasskandal. Es stärkt die Position der geschädigten Verbraucher und erleichtert ihnen die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Die Klarstellung zur Sittenwidrigkeit und den Schutzgesetzen dürfte zu einer weiteren Zunahme von Klagen führen.
Schlussfolgerung:
Die Entscheidung des BGH ist ein wichtiger Schritt zur Klärung der Rechtslage im Abgasskandal. Sie unterstreicht die Verantwortung der Automobilhersteller für die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen und bietet den Verbrauchern einen verbesserten Rechtsschutz. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in weiteren Verfahren entwickeln wird.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zum Urteil vom 18. März 2025, Az. VIa ZR 203/21 (fiktiv basierend auf dem bereitgestellten Text).