BGH Urteil zu Abtretung von Schadensersatzansprüchen im Diesel Abgasskandal

BGH-Urteil zu Schadensersatzansprüchen bei unzulässigen Abschalteinrichtungen

BGH stärkt Käuferrechte bei Diesel-Abgasskandal

Einleitung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. Dezember 2024 ein wichtiges Urteil im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal gefällt (Az.: VIa ZR 1174/22). Das Urteil stärkt die Rechte von Käufern, die durch unzulässige Abschalteinrichtungen geschädigt wurden, und klärt die Frage der Abtretung von Schadensersatzansprüchen an Finanzierungsinstitute.

Sachverhalt

Der Kläger erwarb im Juli 2018 einen gebrauchten Mercedes-Benz GLC 250d 4Matic Coupé, dessen Kauf er teilweise über ein Darlehen finanzierte. Der Darlehensvertrag enthielt eine Klausel, die die Abtretung sämtlicher Ansprüche des Klägers gegen den Hersteller, mit Ausnahme von Gewährleistungsansprüchen aus dem Kaufvertrag, an die finanzierende Bank vorsah. Der Kläger klagte den Hersteller auf Schadensersatz wegen des Vorhandenseins einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Sowohl das Landgericht Leipzig als auch das Oberlandesgericht Dresden wiesen die Klage ab.

Rechtliche Probleme

Kernfrage des Rechtsstreits war, ob die Abtretungsklausel im Darlehensvertrag wirksam war und den Kläger daran hinderte, die Schadensersatzansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. Das Berufungsgericht argumentierte, der Kläger könne zwar als Sicherungszedent klagen, müsse die Leistung aber an die Bank als Sicherungsgeberin verlangen. Da der Kläger seinen Antrag nicht entsprechend angepasst habe, sei die Klage abzuweisen.

Entscheidung und Begründung

Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts auf und verwies die Sache zurück. Die Richter stellten klar, dass die fragliche Abtretungsklausel gemäß §§ 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1, §§ 134, 361 Abs. 2 Satz 1, § 358 Abs. 4 Satz 5 BGB bzw. §§ 134, 400 BGB, § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO unwirksam ist. Der Kläger sei daher weiterhin Inhaber der Schadensersatzansprüche und berechtigt, diese im eigenen Namen geltend zu machen. Der BGH bezog sich dabei auf seine vorangegangene Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 24. April 2023 - VIa ZR 1517/22, BGHZ 237, 59 Rn. 15 ff.; Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 1657/22, BGHZ 237, 281 Rn. 7 ff.; Urteil vom 11. September 2023 - VIa ZR 1693/22). Da das Berufungsgericht keine Feststellungen zur Haftung des Herstellers getroffen hatte, wurde die Sache zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen.

Auswirkungen

Das Urteil des BGH hat erhebliche Bedeutung für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Diesel-Abgasskandal. Es bestätigt die bisherige Rechtsprechung und stärkt die Position der Käufer gegenüber den Herstellern und den finanzierenden Banken. Die Entscheidung erleichtert die Geltendmachung von Ansprüchen und vermeidet umständliche Verfahren über die Abtretung.

Schlussfolgerung

Die Entscheidung des BGH schafft Klarheit in Bezug auf die Abtretung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal. Käufer, die ihre Fahrzeuge finanziert haben, können ihre Ansprüche direkt gegen den Hersteller geltend machen, ohne durch Abtretungsklauseln in ihren Darlehensverträgen behindert zu werden. Es bleibt abzuwarten, wie das Berufungsgericht im weiteren Verfahren die Frage der Haftung des Herstellers beurteilen wird.

Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Dezember 2024 - VIa ZR 1174/22

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