BGH zu Cannabisgesetz Auswirkungen auf Drogenhandelsurteil

BGH-Urteil zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Neue Entwicklungen durch das Konsumcannabisgesetz

BGH-Urteil zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Neue Entwicklungen durch das Konsumcannabisgesetz

Einleitung: Ein kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) gefälltes Urteil im Fall 3 StR 239/24 vom 09.01.2025 beleuchtet die Auswirkungen des neuen Konsumcannabisgesetzes auf laufende Verfahren wegen Handeltreibens mit Cannabis. Der Fall betrifft einen Angeklagten, der wegen verschiedener Betäubungsmitteldelikte verurteilt wurde, und verdeutlicht die komplexen rechtlichen Fragen, die sich aus der Einführung des neuen Gesetzes ergeben.

Hintergrund des Falls: Das Landgericht Oldenburg verurteilte den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln, sowie wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in neun Fällen. Die Verurteilung basierte auf verschiedenen Einzelhandlungen, darunter der Verkauf von Marihuana, Haschisch, Kokain und MDMA über einen längeren Zeitraum. Der Angeklagte nutzte dabei zwei von ihm betriebene Lokale, um die Drogen zu vertreiben.

Rechtliche Probleme: Das Urteil wirft mehrere rechtliche Fragen auf, die der BGH zu klären hatte. Im Fokus standen die Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes auf die Bewertung der Cannabis-bezogenen Taten, die Beweiswürdigung des Landgerichts hinsichtlich des Vorwurfs des Kokainhandels und die Frage der Bewertungseinheit bei mehreren Drogenverkäufen.

Entscheidung und Begründung des BGH: Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Oldenburg teilweise auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer zurück. Bezüglich der Cannabis-bezogenen Taten stellte der BGH fest, dass das Konsumcannabisgesetz rückwirkend anzuwenden ist. Die Taten wurden daher als Verstöße gegen § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG gewertet. Der BGH rügte zudem die Beweiswürdigung des Landgerichts im Hinblick auf den Kokainhandel als lückenhaft und nicht ausreichend begründet. Weiterhin stellte der BGH klar, dass bei mehreren Drogenverkäufen die Frage der Bewertungseinheit sorgfältig geprüft werden muss.

Auswirkungen: Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung des Konsumcannabisgesetzes für die Strafverfolgung im Bereich des Cannabis-Handels. Es zeigt auch, wie wichtig eine sorgfältige Beweiswürdigung und die Berücksichtigung aller relevanten Strafzumessungsfaktoren sind. Die Entscheidung des BGH dürfte Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben und zu einer Anpassung der Rechtsprechungspraxis führen.

Schlussfolgerung: Das BGH-Urteil im Fall 3 StR 239/24 ist ein wichtiger Beitrag zur Klärung der rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Konsumcannabisgesetz. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der jeweiligen Tatumstände und der Anwendung der günstigsten Gesetzeslage. Die Entscheidung des BGH dürfte die Rechtsprechung in diesem Bereich maßgeblich beeinflussen.

Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.01.2025 - 3 StR 239/24 (abgerufen vom Deutschen Law Ministerium)

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