BGH: Keine Mordabsicht bei Brandstiftung Revision im Maßregelausspruch

BGH-Urteil zur Brandstiftung: Kein versuchter Mord, aber Revision im Maßregelausspruch

BGH-Urteil zur Brandstiftung: Kein versuchter Mord, aber Revision im Maßregelausspruch

Einleitung: Ein kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) gefälltes Urteil im Fall einer schweren Brandstiftung wirft wichtige Fragen zur Abgrenzung von Brandstiftung und versuchtem Mord auf. Der BGH bestätigte zwar den Schuldspruch wegen schwerer Brandstiftung, hob aber den Maßregelausspruch des Landgerichts auf.

Hintergrund des Falls: Der Angeklagte hatte nach einer Trennung von seiner Lebensgefährtin im März 2022 auf dem Treppenabsatz vor ihrer Wohnung Feuer gelegt. In der Wohnung befand sich zu diesem Zeitpunkt ein Bekannter des Angeklagten. Das Feuer breitete sich schnell aus und zerstörte die Dachgeschosswohnung, wodurch das gesamte Haus unbewohnbar wurde. Das Landgericht Fulda verurteilte den Angeklagten wegen schwerer Brandstiftung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, da sie eine Verurteilung wegen versuchten Mordes anstrebte.

Rechtliche Fragen: Kernpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage nach dem Vorsatz des Angeklagten. Hatte er die Möglichkeit des Todes anderer Hausbewohner erkannt und billigend in Kauf genommen, was für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes notwendig gewesen wäre? Weiterhin war die Rechtmäßigkeit der angeordneten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie der Einziehungsentscheidung zu prüfen.

Entscheidung und Begründung: Der BGH bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, den Angeklagten nicht wegen versuchten Mordes zu verurteilen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwar die Gefahr eines Brandes erkannt, aber nicht billigend in Kauf genommen hatte, dass andere Bewohner zu Tode kommen könnten. Seine Alkoholisierung, die affektive Erregung und das Motiv, seiner Ex-Partnerin zu schaden, sprachen gegen einen Tötungsvorsatz. Der BGH hob jedoch den Maßregelausspruch des Landgerichts auf, da die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht ausreichend geprüft worden waren. Auch die Einziehungsentscheidung bezüglich einer Luftdruckpistole wurde aufgehoben, da diese sich mit der Rechtskraft der ursprünglichen Einziehungsanordnung erledigt hatte.

Auswirkungen: Das Urteil verdeutlicht die hohen Anforderungen an den Nachweis eines Tötungsvorsatzes bei Brandstiftungen. Es unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung aller objektiven und subjektiven Tatumstände. Die Aufhebung des Maßregelausspruchs zeigt, wie wichtig die genaue Prüfung der Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist.

Schlussfolgerung: Der Fall verdeutlicht die Komplexität der Rechtsprechung im Bereich der Brandstiftung und die Schwierigkeit, die Grenze zwischen schwerer Brandstiftung und versuchtem Mord zu ziehen. Das Urteil des BGH liefert wichtige Klarstellungen für die zukünftige Rechtspraxis. Die neue Verhandlung vor dem Landgericht wird zeigen, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nun gegeben sind.

Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. September 2024, Az: 2 StR 222/24

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