BGH stärkt Kündigungsschutz von GmbH-Geschäftsführern

BGH-Urteil zur Kündigung von GmbH-Geschäftsführern

BGH-Urteil zur Kündigung von GmbH-Geschäftsführern

Einführung

Ein kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) gefälltes Urteil vom 5. November 2024 (Az.: II ZR 35/23) klärt wichtige Fragen zur Kündigung von Geschäftsführern einer GmbH. Der Fall betrifft die Anwendbarkeit der Kündigungsfristen des § 622 BGB auf Geschäftsführer und die Berücksichtigung der Erklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB bei außerordentlicher Kündigung.

Sachverhalt

Der Fall betrifft die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers einer GmbH. Der Geschäftsführer war nicht Mehrheitsgesellschafter. Der Anstellungsvertrag wurde zwischen dem Geschäftsführer und der GmbH geschlossen. Der Geschäftsführer war außerdem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG. Das Verfahren durchlief die Instanzen des Landgerichts Mannheim (Az.: 15 O 33/18) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 1 U 183/21) bevor es zum BGH gelangte.

Rechtliche Fragen

Der BGH hatte im Wesentlichen zwei Rechtsfragen zu klären:

  1. Gilt die Erklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB bei einer außerordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrags eines GmbH-Geschäftsführers aufgrund vertraglich vereinbarter wichtiger Gründe?
  2. Sind die Kündigungsfristen des § 622 Abs. 1 und 2 BGB auf einen GmbH-Geschäftsführer, der kein Mehrheitsgesellschafter ist, entsprechend anwendbar, auch wenn er Geschäftsführer der Komplementärin einer GmbH & Co. KG ist und den Anstellungsvertrag direkt mit der Kommanditgesellschaft abgeschlossen hat?

Entscheidung und Begründung

Der BGH entschied, dass bei einer außerordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrags eines GmbH-Geschäftsführers aufgrund vertraglich vereinbarter wichtiger Gründe die Erklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB gilt. Weiterhin entschied der BGH, dass die in § 622 Abs. 1 und 2 BGB geregelten Kündigungsfristen, die zum Nachteil des Geschäftsführers grundsätzlich nicht abdingbar sind, auf einen GmbH-Geschäftsführer, der kein Mehrheitsgesellschafter ist, entsprechend anzuwenden sind. Dies gilt auch dann, wenn er Geschäftsführer der Komplementärin einer GmbH & Co. KG ist und den Anstellungsvertrag unmittelbar mit der Kommanditgesellschaft abgeschlossen hat. Der BGH grenzte seine Entscheidung vom Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 11. Juni 2020 (Az.: 2 AZR 374/19, BAGE 171, 44) ab.

Auswirkungen

Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für die Kündigung von GmbH-Geschäftsführern. Es stärkt den Kündigungsschutz von Geschäftsführern, die nicht Mehrheitsgesellschafter sind, indem es die Anwendung der gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB bestätigt. Die Klarstellung zur Anwendbarkeit der Erklärungsfrist bei außerordentlicher Kündigung bietet zudem mehr Rechtssicherheit.

Schlussfolgerung

Das BGH-Urteil vom 5. November 2024 liefert wichtige Klarstellungen zum Kündigungsschutz von GmbH-Geschäftsführern. Es unterstreicht die Bedeutung der gesetzlichen Kündigungsfristen und der Erklärungsfrist bei außerordentlicher Kündigung. Die Entscheidung dürfte zu mehr Rechtssicherheit im Bereich der Geschäftsführeranstellungen beitragen.

Quelle:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.11.2024, Az.: II ZR 35/23

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