BVerwG: Einzelhaltung von Pferden kann verboten sein

Einzelhaltung von Pferden: Wichtige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Einzelhaltung von Pferden: Wichtige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Einführung: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 16. Dezember 2024 (Az.: 3 B 13/24, 3 VR 1/24) eine wichtige Entscheidung zur Einzelhaltung von Pferden getroffen. Der Beschluss verdeutlicht, dass die Einzelhaltung von Pferden auch ohne explizite gesetzliche Regelung verboten sein kann.

Hintergrund des Falls

Der Fall gelangte über das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 20. Februar 2024, Az.: 1 LB 65/21) zum BVerwG. Ursprünglich wurde der Fall vor dem Verwaltungsgericht Greifswald (Urteil vom 12. Oktober 2020, Az.: 2 A 995/19 HGW) verhandelt. Der Fall betrifft die Einzelhaltung eines Pferdes ohne Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu Artgenossen.

Rechtliche Fragen

Die zentrale Rechtsfrage des Falls war, ob die Einzelhaltung eines Pferdes ohne ausdrückliche Regelung im Gesetz oder in einer Rechtsverordnung auf Grundlage von § 16a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nr. 1 und § 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) untersagt werden kann.

Entscheidung und Begründung

Das BVerwG entschied, dass die Einzelhaltung eines Pferdes auch ohne ausdrückliche Regelung dieser Haltungsform im Gesetz oder in einer Rechtsverordnung untersagt werden kann. Der Leitsatz des Beschlusses lautet: "Die Einzelhaltung eines Pferdes kann auch ohne ausdrückliche Regelung dieser Haltungsform im Gesetz oder in einer Rechtsverordnung auf der Grundlage von § 16a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nr. 1 und § 2 Nr. 1 TierSchG untersagt werden." Die detaillierte Begründung des Gerichts kann dem vollständigen Beschluss entnommen werden.

Auswirkungen

Diese Entscheidung des BVerwG hat weitreichende Auswirkungen auf die Pferdehaltung in Deutschland. Sie stärkt den Tierschutz und unterstreicht die Bedeutung des Sozialkontakts für Pferde. Die Entscheidung dürfte dazu führen, dass die Einzelhaltung von Pferden ohne Kontakt zu Artgenossen stärker kontrolliert und gegebenenfalls untersagt wird.

Schlussfolgerung

Der Beschluss des BVerwG vom 16. Dezember 2024 stellt einen wichtigen Präzedenzfall für den Tierschutz dar. Er verdeutlicht, dass das TierSchG auch ohne konkrete Regelungen zur Einzelhaltung von Pferden eine solche Haltungsweise verbieten kann, wenn sie dem Wohl des Tieres widerspricht. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung in der Praxis auswirken wird und ob weitere gesetzliche Regelungen zur Pferdehaltung folgen werden.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2024, Az.: 3 B 13/24, 3 VR 1/24

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