Fortführung einer sexuellen Beziehung eines Lehrers mit minderjährigem Schüler
Einführung
Ein kürzlich ergangener Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 9. Dezember 2024 (Az: 2 B 9/24) befasst sich mit der disziplinarrechtlichen Bewertung der Fortführung einer sexuellen Beziehung zwischen einem Lehrer und einem minderjährigen Schüler derselben Schule. Der Fall verdeutlicht die strengen Anforderungen an das berufliche Verhalten von Lehrern und die Bedeutung des Schutzes von Minderjährigen.
Sachverhalt
Ein Lehrer begann eine sexuelle Beziehung mit einer Person, die er außerhalb des schulischen Kontextes kennenlernte. Nach Beginn der Beziehung stellte sich heraus, dass es sich bei der Person um einen minderjährigen Schüler seiner Schule handelte. Trotz dieser Kenntnis setzte der Lehrer die Beziehung fort.
Rechtliche Fragen
Zentraler Streitpunkt war, ob die Fortführung der Beziehung nach Kenntnis der Minderjährigkeit und der Zugehörigkeit des Schülers zur selben Schule als innerdienstliche Pflichtverletzung zu werten ist, obwohl die Beziehung außerhalb des Dienstes begonnen hatte und kein direktes Unterrichtsverhältnis zwischen dem Lehrer und dem Schüler bestand.
Entscheidung und Begründung
Das BVerwG bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen (VG Düsseldorf und OVG Nordrhein-Westfalen) und entschied, dass die Fortführung der Beziehung eine innerdienstliche Pflichtverletzung darstellt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Lehrer eine besondere Verantwortung für das Wohl ihrer Schüler tragen. Die Fortsetzung der sexuellen Beziehung zu einem minderjährigen Schüler derselben Schule, selbst wenn sie außerhalb des schulischen Kontextes begann, schädigt das Ansehen des Lehrerberufs und gefährdet das Vertrauen in die Integrität der Schule. Das Gericht betonte, dass diese Pflichtverletzung unabhängig von einem direkten Unterrichtsverhältnis besteht.
Auswirkungen
Die Entscheidung des BVerwG bekräftigt die hohen Anforderungen an das berufliche Verhalten von Lehrern und unterstreicht den Schutz von Minderjährigen im schulischen Umfeld. Sie verdeutlicht, dass das dienstliche Pflichtenkreis eines Lehrers über den unmittelbaren Unterricht hinausgeht und auch das Verhalten außerhalb der Schule umfasst, wenn es die Integrität des Lehrerberufs und das Wohl der Schüler betrifft.
Schlussfolgerung
Der Beschluss des BVerwG liefert eine wichtige Klarstellung zur disziplinarrechtlichen Verantwortlichkeit von Lehrern. Er verdeutlicht, dass sexuelle Beziehungen zu minderjährigen Schülern derselben Schule, unabhängig von den Umständen ihres Beginns, als schwerwiegende Pflichtverletzung geahndet werden. Die Entscheidung stärkt den Schutz von Minderjährigen und trägt zur Wahrung des Vertrauens in das Bildungssystem bei.
Quelle:
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 09.12.2024 - 2 B 9/24