EZB-Rechnungsprüfer für neue Amtszeit bestellt

Neuer externer Prüfer für die Europäische Zentralbank ernannt

Neuer externer Prüfer für die Europäische Zentralbank ernannt

Einführung: Der Rat der Europäischen Union hat einen neuen externen Prüfer für die Europäische Zentralbank (EZB) ernannt. Diese Ernennung ist von Bedeutung, da sie die unabhängige Prüfung der EZB-Konten sicherstellt und somit zur Transparenz und Rechenschaftspflicht der Institution beiträgt.

Hintergrund: Das Mandat des bisherigen externen Prüfers der EZB lief nach der Prüfung für das Geschäftsjahr 2024 aus. Daher war die Ernennung eines neuen Prüfers für die kommenden Geschäftsjahre erforderlich.

Rechtliche Fragen: Die Ernennung des externen Prüfers der EZB erfolgt gemäß Artikel 27.1 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. Dieser Artikel sieht vor, dass die Konten der EZB und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, von unabhängigen externen Prüfern geprüft werden, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden.

Entscheidung und Begründung: Der Rat der Europäischen Union hat am 24. März 2025 beschlossen, Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zum externen Prüfer der EZB für die Geschäftsjahre 2025 bis 2029 zu ernennen. Die Entscheidung erfolgte auf Empfehlung des EZB-Rats. Das Mandat kann um bis zu zwei weitere Geschäftsjahre, also bis 2030 oder 2031, verlängert werden. Die Auswahl durch die EZB und die Empfehlung des EZB-Rats basieren auf der Expertise und Unabhängigkeit des gewählten Unternehmens.

Auswirkungen: Die Ernennung eines neuen externen Prüfers gewährleistet die kontinuierliche und unabhängige Prüfung der EZB-Konten. Dies stärkt das Vertrauen in die Finanzberichterstattung der EZB und trägt zur Transparenz und Rechenschaftspflicht der Institution bei.

Schlussfolgerung: Mit der Ernennung von Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat die EZB einen neuen externen Prüfer für die kommenden Geschäftsjahre. Die Ernennung erfolgte im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben und unterstreicht das Engagement der EZB für Transparenz und Rechenschaftspflicht.

Quellen:

  • Rat der Europäischen Union, Beschluss (EU) 2025/642 vom 24. März 2025 zur Änderung des Beschlusses 98/481/EG über die Billigung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank, Amtsblatt der Europäischen Union, L 2025/642 vom 28.3.2025.

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