Rechtswidrigkeit der Beurteilung eines Soldaten auf Zeit
Einführung: Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Beschluss vom 28.11.2024 (Az. 1 WB 30/24) die Beurteilung eines Soldaten auf Zeit aufgehoben. Der Fall beleuchtet wichtige Aspekte des Beurteilungswesens der Bundeswehr und die Rechte von Soldaten im Zusammenhang mit ihren dienstlichen Beurteilungen.
Hintergrund des Falls: Der Antragsteller, ein Soldat auf Zeit, wurde zum Stichtag 31. Juli 2021 planmäßig beurteilt. Parallel dazu wurde eine Personalentwicklungsbewertung erstellt. Der Antragsteller war mit beiden Bewertungen nicht einverstanden und erhob Beschwerde, die jedoch vom Inspekteur und anschließend vom Generalinspekteur der Bundeswehr zurückgewiesen wurde.
Rechtliche Probleme: Der Antragsteller rügte die Rechtswidrigkeit sowohl der Beurteilung als auch der Personalentwicklungsbewertung. Er argumentierte, die Beurteilung stehe im Widerspruch zu anderen Bewertungen seiner Leistungen, insbesondere zu einer im Zusammenhang mit einem Antrag auf Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten erstellten Sonderbeurteilung. Zudem bemängelte er die fehlende Rechtsgrundlage der Personalentwicklungsbewertung und die unzureichende Begründung der Bewertungen.
Entscheidung und Begründung des Gerichts: Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Antrag des Soldaten statt und hob sowohl die Beurteilung als auch die Personalentwicklungsbewertung auf. Die Personalentwicklungsbewertung wurde aufgrund fehlender Rechtsgrundlage aufgehoben. Die Regelbeurteilung wurde für rechtswidrig erklärt, da sie den Anforderungen an die Plausibilisierung und das Gebot der inneren Widerspruchsfreiheit nicht genügte. Das Gericht stellte fest, dass der Dienstherr die Einwände des Antragstellers hinsichtlich der Abweichungen zwischen der Regelbeurteilung und anderen Leistungsbewertungen nicht ausreichend geprüft und sich nicht inhaltlich damit auseinandergesetzt hatte. Darüber hinaus wurde die Widersprüchlichkeit zwischen den Einzelbewertungen und dem Gesamturteil bemängelt. Die im Beurteilungszeitraum möglicherweise erfolgte Wahrnehmung von Leitungsfunktionen durch den Antragsteller und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Vergleichsgruppenbildung bedürfen weiterer Klärung.
Auswirkungen: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unterstreicht die Bedeutung der sorgfältigen und nachvollziehbaren Begründung von dienstlichen Beurteilungen. Sie bestätigt zudem die Rechte der Soldaten, ihre Beurteilungen anzufechten, wenn sie gegen ihre Rechte verstoßen. Der Fall verdeutlicht auch die Notwendigkeit einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage für Personalentwicklungsbewertungen.
Schlussfolgerung: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat Auswirkungen auf das Beurteilungswesen der Bundeswehr. Sie betont die Bedeutung der Einhaltung von Verfahrensvorschriften und materiell-rechtlichen Anforderungen bei der Erstellung von Beurteilungen. Die weitere Entwicklung der Rechtsprechung im Bereich der Beurteilungen und Personalentwicklungsbewertungen bleibt abzuwarten.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.11.2024 - 1 WB 30/24